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EU-VAT-Recht

Neue EU-Rechtslage
Fakturierung mit ausländischer Mehrwertsteuer. Preisänderung ab 1.7.2021 in andere EU-Länder

Durch die Verlagerung des Lieferortes in das Bestimmungsland unterliegen Fernverkäufe aus Deutschland in andere EU-Länder nicht der Umsatzsteuer in Deutschland, sondern im jeweiligen EU-Mitgliedstaat. Dies bedeutet, dass auf der Rechnung an den ausländischen Endkunden die jeweilige ausländische Umsatzsteuer anstelle der deutschen Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss.

Dies bedeutet zu unserem Bedauern, dass unsere Endverkaufspreise im Webshop nun mit dem Mehrwertsteuersatz des jeweiligen EU-Landes, in das geliefert wird, ausgestellt werden müssen.

Wir möchten betonen, dass wir die Preise nicht erhöht haben. Lediglich die Mehrwertsteuer hat sich für viele Länder geändert und wir müssen diese in voller Höhe an das jeweilige Land abführen.

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